Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte

Leider gibt es in Deutschlands lange Wartezeiten bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Die gesetzlichen Krankenkassen sind jedoch verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Wenn Sie keinen Termin bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten bekommen können, haben Sie deshalb die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme bei einem freien Psychotherapeuten zu beantragen. Dann tritt diese Kostenerstattungsregelung in Kraft (Patienten.pdf bzw. BPtK Ratgeber Kostenerstattung.pdf).

Für diese Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse müssen Sie nachweisen, dass derzeit kein Vertragsbehandler Kapazitäten in einer zumutbaren Wartezeit frei hat. Desweiteren sollten Sie eine Bescheinigung der Notwendigkeit einer Psychotherapie beilegen. Dies kann zum Beispiel die Dringlichkeitsbescheinigung Ihres Hausarztes oder einer vorbehandelnden Klinik sein. Ich biete Verhaltenstherapie an und habe eine kurze Wartezeit, wenn Sie zeitlich flexibel sind. Bitte klären Sie als gesetzlich Versicherter die Möglichkeit der Kostenübernahme bei nachgewiesener Notwendigkeit vorab oder fragen mich.

Privat Versicherte

Ihre private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für ambulante Psychotherapie. Maßgeblich ist die abgeschlossene Versicherungspolice. Manchmal gibt es Begrenzungen hinsichtlich des Kontingentes oder selten ist die Leistung nicht mitversichert. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei der Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Abgerechnet wird entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beihilfeberechtigte

Die Beihilfe übernimmt Beamten anteilig die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese in einem Richtlinienverfahren erfolgt. Verhaltenstherapie zählt zu diesen Richtlinienverfahren und ist entsprechend erstattungsfähig. Die Abrechnung für Beihilfeberechtigte richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

Selbstzahler

Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit, die Therapiekosten selber zu tragen. Für Selbstzahler gilt ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage.

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften übernehmen Kosten für psychotherapeutische Behandlungen, wenn diese direkte Folge von Unfällen in Verbindung mit dem Arbeitsplatz sind. Um hierzu die entsprechenden Bestimmungen zu erfahren, ist es notwendig, sich an die für Sie zuständige Stelle zu wenden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert